Elternbeirat
Die Elternbeiräte aller Klassen bilden den Schulelternbeirat. Alle zwei Jahre wählen die Elternbeiräte aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Zum Vorsitzenden wählbar sind nur die Elternbeiräte der Klassen, nicht aber deren Stellvertreter. Der Schulelternbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. An den Sitzungen des Schulelternbeirates nehmen die Schulleiterin und/oder deren Stellvertreterin teil.